Energieausweise für Nichtwohngebäude
Auch für Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Gewerbeimmobilien, Praxen oder Verkaufsflächen kann ein Energieausweis erforderlich sein. Er gibt einen Überblick über die energetische Qualität des Gebäudes und macht den Energiebedarf bzw. -verbrauch nachvollziehbar.
Ein Energieausweis wird insbesondere benötigt, wenn ein Gebäude neu gebaut, verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. In bestimmten öffentlich genutzten Gebäuden kann zusätzlich eine Aushangpflicht bestehen.
Je nach Gebäude und Voraussetzungen wird ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellt. Bei Nichtwohngebäuden werden neben der Gebäudehülle auch die vorhandene Anlagentechnik und die jeweilige Nutzung berücksichtigt.
Gerne prüfe ich vorab, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf meiner Website und vereinbaren Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung.
